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Alles Wichtige zur Passbildnovelle – immer auf dem aktuellsten Stand!

Das Wichtigste auf den Punkt.

Die Arbeiten an der IT-Architektur zur sicheren Übertragung an das Amt sind in vollem Gange. Die von der Arbeitsgruppe E-Passfoto konzipierte Lösung, welche die sichere Übermittelung und Speicherung der Passbilder gewährleistet, wird voraussichtlich im Juni 2022 fertiggestellt. An diese Lösung werden die Systeme der Systemintegratoren angebunden. Kurz nachdem das BSI die entsprechende technische Richtlinie veröffentlicht, soll das Gesamtsystem fertig sein.

Der Start für die Tests des Gesamtsystems E-Passbild wird sich Richtung Juni 2022 verschieben. Wir sind im Hintergrund gemeinsam mit dem Arbeitskreis E-Passfoto weiterhin intensiv am Vorbereiten und mit den relevanten Stellen im Gespräch.

Für Sie als Fotograf ändert sich nicht viel. Sie erstellen ein Passbild mit einem geupdateten/neuem System eines Systemintegrators (wie z. B. VST) und bekommen sofort die Rückmeldung, ob das Passbild einer biometrischen Prüfung standhält. Bei positiver Rückmeldung können Sie ein Beiblatt mit einem Token (das ist ein eindeutiger Code) ausdrucken. Mit diesem Beiblatt geht der Kunde zu einem beliebigen Amt. Der Amtsmitarbeiter kann das Passbild dann über die Behördensoftware mithilfe des Tokens in den Prozess einfügen. Fertig!

 

 

Aktueller Stand und nächste Schritte (wird laufend aktualisiert).

 

2020: Gründung Arbeitsgruppe E-Passfoto und Konzepterstellung für die digitale Übertragung des E-Passbildes an das Amt.

April 2021: Einreichung des technischen Gesamtkonzepts (Call for Proposals) beim Bundesinstitut für Sicherheit und Informationstechnik (kurz BSI) durch die Arbeitsgruppe E-Passfoto.

28.05.2021: Informieren sie ihr Amt mit dieser Broschüre, dass Sie der richtige Partner für digitale Übertragung der Passbilder ans Amt sind und das Amt jetzt keinen Automaten anschaffen muss.

August 2021: Bau des digitalen Systems zur sicheren Übertragung der Passbilder an das Amt durch Ringfoto und Systemintegratoren auf Basis der aktuellen Informationen.

Bis 22.04.2022: Schriftliche Kommentierungsphase der Konzepteinreichenden mit Vier-Wochen-Frist zur Kommentierung der technischen Richtlinie BSI TR-03170.

Mai 2022: Auswertung und Einarbeitung der Kommentare in die technische Richtlinie BSI TR-03170.

Nächste Schritte:

April 2023: Vorlage der Verordnung im Bundesrat.

Juli 2023: Etablierung einer Arbeitsgruppe aus BMI/BSI und der Arbeitsgruppe E-Passfoto.

Juli 2023: Start Registrierungsprozess teilnehmender Fotografen und Fachhändler.

November 2023: Erstellung der Finalen BSI TR-03170 und TR-03121

Januar/Februar 2024: Pilotierung des Verfahrens

Aufgebaut ist das System zur digitalen Übertragung ans Amt in verschiedene Komponenten

  • Passbildfotografen-Register: Hier müssen sich die interessierten Fotostudioinhaber sowie die Mitarbeiter, die mit dem Prozess arbeiten möchten, registrieren. Bei Vorliegen aller Informationen wird der Antrag geprüft und voraussichtlich von der United Imaging Group als neutrale Instanz freigegeben.

  • Passbildsoftware-Cloud & Passbildspeicher Cloud: Hierbei handelt es sich um den Software-Service der UIG, an den sich die Systemintegratoren anbinden. Durch eine sichere IT-Architektur wird gewährleistet, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Anschließend wird das Passbild verschlüsselt und im zentralen und zertifizierten Cloud-Speicher in Verbindung mit dem Code (Token) abgelegt.

  • Komplettsystem der Systemintegratoren (wie VST): Das System der Systemintegratoren wird an die Passbildsoftware-Cloud angebunden und steht bei Ihnen im Fotostudio. Für Sie bleibt es der gewohnte Workflow zur Erstellung von Passbildern mit kleineren Änderungen. Neben der Möglichkeit der digitalen Übertragung der Passbilder ans Amt wird weiterhin ein wichtiges Argument der Upsell sein, der bei den VST-Systemen im Workflow abgebildet ist.

  • Ämter/ Behördensoftware: Die Ämter nutzen jeweils eine Behördensoftware, z. B. HSH. In diesen Software-Lösungen wird es zukünftig die Möglichkeit geben, über die Eingabe des Tokens das Passbild in den Prozess zu integrieren.

 

Die Abrechnung erfolgt über die tatsächlich erstellten Passfotos. Die Systemintegratoren übernehmen die Abrechnung, damit Sie keine weiteren Verträge, mit den involvierten Dienstleistern, abschließen müssen. Die Preise je Passbild sind noch nicht bekannt.

Informationsmaterial Passbildnovelle

Informationsmaterial.

Broschüre der Arbeitsgruppe E-Passfoto, um das Amt davon zu überzeugen, keinen neuen Automaten aufzustellen, stattdessen weiterhin mit Ihnen als Fotograf zusammenzuarbeiten, da sie in naher Zukunft eine Lösung für die digitale Übertragung ans Amt (entsprechend den gesetzlichen Vorgaben) zur Verfügung stellen können. Benötigen Sie für konkrete Gespräche mit den Ämtern weitere Informationen (Eckpunkte des Systems) kommen Sie gerne auf uns zu.

 

PDF mit aktuellen Informationen downloaden

Broschüre Downloaden

VST-Systeme ready for E-Passfoto

Investitionssicherheit ist uns wichtig, deshalb haben wir viele Kunden, die uns schon seit 20 Jahren treu sind. Wir möchten Ihnen versichern, dass ein jetzt gekauftes System, sobald wir rechtliche Klarheit haben, so erweitert werden kann, dass sie es auch zukünftig einsetzen können!

Haben Sie weitere Fragen, dann kontaktieren Sie unser Foto-Team, wir sind gern für Sie da.

 

Ihre Ansprechpartner:

Andreas Plank, Vertriebsleiter: 0176 105754-31

Doris Nixdorf, Serviceleiterin: 03671 5754-28

Heiko Werther, Teamleiter:  0176 105754-38